Brandschutzordnung - Seite 2
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1.1 VorbereitungErstellende Personen
Die Brandschutzordnung schwerlich nur von einer Person allein erarbeitet werden. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die örtliche Feuerwehr, ein für die Umsetzung Verantwortlicher als Kostenträger müssen zumindest Beteiligung finden.
Planung
Zuerst muß eine Begehung der baulichen Anlagen durchgeführt werden. Hierbei sind Art der Einrichtungen zur Brandbekämpfung, Fluchtwege usw. qualitativ zu erfassen. Gefahrenpunkte hinsichtlich Brandentstehung und Brandausbreitung müssen erkannt werden. Im Umfeld gilt es Sammelplätze festzulegen. Anzahl und Verantwortlichkeit von Betriebspersonal während der unterschiedlichen Betriebszeiten wird genauso benötigt, wie Objekte in der Umgebung mit besonderen Gefahren. So macht es Sinn, in der Nachbarschaft einer Destillationsanlage die dort herrührenden Gefahren zu berücksichtigen.
Sachkunde / Informationen
Hier steht folgendes zur Verfügung:
· Erlasse, Bekanntmachungen, Verfügungen u.a. der zuständigen Landesbehörden,
· Die DIN 14096 „Brandschutzordnung“,
· Informationen, Regeln und Broschüren der Unfallversicherungsträger,
· Erfahrungen des Betreibers, etwa aus Schadenfällen und Übungen,
· Erfahrungen anderer Betreiber mit ähnlichen Unternehmungen oder Einrichtungen,
Sachkunde der Feuerwehren, insbesondere auch der örtlichen.