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3.2    Abarbeitung von Großschadensereignissen
Die Anwendung und Umsetzung des Alarmplanes und der geplanten Abläufe bedarf entsprechender Ausbildung. Genauso wie das dafür zwingend
notwendige Verständnis und Grundwissen. Im besonderen muss die
Ausbildung natürlich Planung und Belange Ihrer örtlichen Strukturen nachbilden. Im einzelnen bedeutet das:
  • Analyse Ihrer Alarm- und Einsatzplanung, mit Ableitung der zu unterrichtenden Themen. So wird effizient nur Notwendiges geschult,
  • Bildung der Mitarbeitergruppen und Anpassung an deren Ziele und Voraussetzungen,
  • Eigenständige Absprache mit den zuständigen Behörden und allen weiteren Stellen.
Auf Wunsch führen wir Rahmen- und Teilübungen zu den einzelnen Bereichen durch, auch unter Einbeziehung von Feuerwehr, Rettungsdienst und anderen Stellen.